ZIVILRECHTKanzlei E&M
Unser Rechtssystem unterscheidet zwischen drei großen Rechtsbereichen: dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, die durch das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gekennzeichnet sind. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht tritt der Staat als Hoheitsträger auf. Unter dem Oberbegriff des Zivilrechts lässt sich wiederum zwischen dem allgemeinen Privatrecht, nämlich dem Bürgerlichen Recht und dem so genannten Sonderprivatrecht z.B. für Kaufleute, welches vorwiegend im Handelsgesetzbuch geregelt ist unterscheiden. Das Bürgerliche Recht findet sich in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beinhaltet fünf große Rechtsgebiete:
Vertiefende Informationen finden Sie unter: > Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) > Nichteheliche Lebensgemeinschaft > Eingetragene Lebenspartnerschaft In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Zivilrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch. Sie erreichen Herrn RA Marsch: E&M Eisenmenger und Marsch
E&M - Kanzlei Burgebrach
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