aktuelles Kanzlei E&M Rechtsanwälte Erlangen, Nürnberg, Burgebrach Die Darstellung kann hier nur verkürzt erfolgen. Eine umfassende Beschreibung und Darstellung der Rechtslage würde den Rahmen sprengen und ersetzt nicht die Beratung Ihres individuellen Falles. Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir eine Haftung nicht übernehmen. Verkehrsrecht: Vor Gericht dürfen durch Videodauerüberwachung gewonnene Messergebnisse nicht verwendet werden. Die Praxis der Verkehrsbehörden, auf Autobahnen Verkehrsverstösse wegen Abstandsunterschreitungen oder Geschwindigkeitsverstößen durch fortlaufende Videoaufnahmen zu erfassen, ist unzulässig. Nach einem aktuellen Urteil des OLG Oldenburg ist dies so entschieden worden. Einem Autofahrer auf der A1 wurde vorgeworfen, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Gegen ihn erging ein Bußgeldbescheid. Wie sich herausstellte, war das Messergebnis durch eine Dauervideoüberwachung gewonnen worden. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Autofahrer Einspruch unter Hinweis auf eine Entscheidjung des Bundesverfassungsgerichts ein, wonach es an einer gesetzlichen Grundlage für diese Art der Gewinnung von Messdaten ermangele. Der Autofahrer wurde vom Amtsgericht freigesprochen. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein, die jedoch erfolglos blieb. Die Richter des OLG Oldenburg entschieden, dass eine solche Dauervideoüberwachung einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Die so erzielten Messdaten seien als Beweismittel nicht zulässig (OLG Oldenburg, Ss Bs 186/09). Zur News-Übersicht ... |