| Zwangsvollstreckungsrecht |
|
Zwangsvollstreckungsrecht Bei der Bestimmung des pfandfreien Betrages sind gesetzliche Unterhaltspflichten in Höhe des vollen, dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Unterhaltsbetrages zu berücksichtigen und nicht nur in Höhe desjenigen Betrages, den der Schuldner tatsächlich leistet. BGH-Beschluss vom 05.08.2010 – VII ZB 101/09. |
