Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Als Eigentümer eines Grundstücks ergeben sich für Sie spezifische Rechte, aber auch Pflichten.
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer trifft Sie die Verkehrssicherungspflicht, wenn durch das Betreten Ihres Grundstücks dritte Personen z.B. durch einen Sturz zu Schaden kommen. Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer.
Daneben kommt eine spezifische Haftung des Grundstücksbesitzers, wenn das Gebäude oder eines mit dem Grundstück verbundenen Bauwerks einstürzt oder durch die Ablösung von Teilen eines Gebäudes jemand verletzt, getötet oder an seinem Eigentum geschädigt wird. Danach sind Sie gemäß § 836 BGB grundsätzlich voll verantwortlich. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben, können Sie eine Haftung abwenden.
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Miet- und Immobilienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
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