Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Headerimage - Strafrecht

Sind Sie durch widrige Umstände in eine missliche Situation geraten, müssen Sie sich eines falschen Verdachts erwehren oder wurden gar verhaftet?

Ein Fall aus der Realität:
Sie sitzen in einer Gaststätte gemütlich mit Freunden zusammen. Am Nebentisch sitzt ein Betrunkener, der Sie mit beleidigenden Bemerkungen behelligt. Sie wehren sich und auf einmal gerät die Situation außer Kontrolle, bis es schließlich zu Handgreiflichkeiten kommt und jemand verletzt wird. Oder Sie sind im Kaufhaus, stecken in Gedanken den Lippenstift in die Manteltasche und vergessen beim Hinausgehen das Bezahlen an der Kasse. In beiden Fällen kann dies ein Fall für den Staatsanwalt werden.

Oder Sie geraten durch Zufall in das Blickfeld von Ermittlungsbehörden.

Damit Sie einer Strafanzeige oder den folgenden strafrechtlichen Ermittlungen nicht ohne Beistand ausgeliefert sind, sollten Sie sich an uns wenden. Wir verteidigen Sie in allen Strafangelegenheiten, sowohl im Ermittlungsverfahren wie auch in dem Verfahren
vor den Gerichten.

Sind Sie Opfer einer Straftat, können Sie zur Wahrung Ihrer Rechte an dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger am Strafverfahren teilnehmen. Das stärkt Ihre Rechte im späteren Schadensersatzverfahren. Auch in diesen Fällen können wir Sie vertreten.

Unser Rat:
Ganz selten ist es sinnvoll, sofort etwas zur Sache zu sagen, auch wenn Sie sich unschuldig fühlen. Auch wenn die Polizei Sie vermeintlich informell befragt, so wird eine solche Äußerung festgehalten und kann später möglicherweise gegen Sie verwendet werden. Die Polizeibeamten sind gehalten, auch beiläufige Äußerungen des Beschuldigten zu protokollieren, was eine erfolgreiche Verteidigung erheblich erschweren kann. Selbstverständlich haben Sie das Recht, jedwede Aussage zu verweigern; es darf Ihnen daraus kein Nachteil entstehen.

Wenn Sie in einem derart frühen Verfahrensstadium zu uns kommen, nehmen wir zunächst Akteneinsicht, um sodann mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie abzustimmen.

Übrigens:
Rechtsschutzversicherungen tragen die Anwaltskosten in Strafsachen regelmäßig nicht, wenn Sie wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat beschuldigt bzw. verurteilt werden.

Trotzdem sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, damit Ihnen keine vermeidbaren Benachteiligungen entstehen.

Was die strafrechtliche Vertretung und Verteidigung anbelangt, so befassen wir uns hauptsächlich mit Alltagsdelikten, wie z.B. Alkohol am Steuer oder Verkehrsunfallflucht, Kaufhausdiebstähle und andere Delikte mittlerer Art.

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig; wir geben Ihnen anwaltlichen Rückhalt bei polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Strafrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.

Sie erreichen Herrn RA Marsch:

E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. Herrn RA Bertram Marsch
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
Telefax: 09131 – 202054
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

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