Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Art und Weise beendet werden. Man unter- scheidet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärungen einer Vertragspartei, also der Kündigung, durch beiderseitige Rechtserklärungen, also durch Aufhebungsvertrag, oder durch Zeitablauf bei Befristungen.
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
> Aufhebungsvertrag: rechtliche Folgen
> Beendigung infolge Fristablaufs
> Aufhebung gegen Abfindungszahlung
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
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E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
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