Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Allgemein zum Vertrag

Das geltende Zivilrecht geht grundsätzlich von einer Vertragsfreiheit aus. Es kann also jedes beliebige Schuldverhältnis begründet werden, soweit es nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist. Zu einigen Arten von Verträgen haben sich eigene wegen ihrer großen praktischen Bedeutung eigene Rechtsgebiete herausgebildet, wie z.B. das Arbeitsrecht oder das Mietrecht.

Bei einigen Verträgen müssen allerdings insbesondere auch verbraucherschützende Vorschriften beachtet werden, wie die Vorschriften hinsichtlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrechte bei Bestellungen über das Internet und nicht zuletzt Sachmängelgewährleistungsrechte. Besonderheiten gilt es auch bei Verträgen mit Jugendlichen zu beachten.

Verletzungen dieser zwingenden Vorschriften können schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise ein Recht des Vertragspartners auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz und können sogar zur Nichtigkeit eines Vertrages führen!

Auch einzelne Bestimmungen, wie z. B. ein Haftungsausschluss, können aufgrund einer zu umfassenden Freizeichnung des Verwenders solcher Vertragsklauseln unwirksam sein.

Die Lückenhaftigkeit oder Teilnichtigkeit eines Vertrages führt zur Geltung der gesetzlichen Vorschriften. Es ist daher u.U. aus einem Vertrag nur zum Teil ersichtlich, welche rechtliche Wirkung überhaupt erreicht wird.

Rechtsfragen können sich auch stellen beim Zustande Kommen eines Vertrages. In Irrtumsfällen, bei arglistiger Täuschung oder Drohung sowie bei Nichteinhaltung von Formvorschriften.

Wir helfen Ihnen gerne bei

  • der Erstellung klarer und rechtssicherer Verträge unter strenger Beachtung der neuesten Rechtsprechung
  • der Überprüfung bereits vorhandene Verträge oder einzelner Klauseln
  • der Prüfung der Ihnen zustehenden Ansprüche sowie der Abwägung der optimalen Vorgehensweise
  • der Abschätzung eines weiteren Vorgehens und klären Sie umfassend über die möglichen Risiken
  • der einfachen und schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wegen der vielfältigen Fragen, die sich im Einzelfall ergeben können, sollte möglichst frühzeitig Rechtsrat eingeholt werden.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Zivilrecht maßgeblich betreut von B. Marsch.

Sie erreichen B. Marsch:

E&M Eisenmenger und Marsch
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Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
Telefax: 09131 – 202054
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Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach

Telefon: 09546 - 5200

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