Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Für die Mandanten, deren Einkommen zu gering ist um selbst die Kosten der Rechtsverfolgung oder anwaltlichen Beratung aufzubringen, kann Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung oder Vertretung in Anspruch genommen werden. Wenn Sie einen Berechtigungsschein beantragen konnten, übernehmen wir Ihre außergerichtliche Vertretung. Sie bezahlen dann lediglich 10,00 € pro Sache.
Bei den Amtsgerichten sind Rechtsantragstellen eingerichtet, bei denen Sie sich erkundigen können, ob Sie Beratungshilfe berechtigt sind. Lassen Sie sich bitte dort einen Beratungshilfeschein ausstellen und bringen Sie diesen zum ersten Kontaktgespräch in unserer Kanzlei mit.
Wenden Sie sich in Fragen zur Beratungshilfe vertrauensvoll an:
Dr. Georg Eisenmenger und Bertram Marsch
E&M - Kanzlei Erlangen
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: | 09131 - 202055 |
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E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach
Telefon: | 09546 - 5200 |
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