Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Etwas zu erben bedeutet nicht immer einen Vorteil. Denn mit dem Erbfall gehen auch alle sonstigen Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben über. Hierfür haften die Erben grundsätzlich unbeschränkt mit dem eigenen Vermögen.

Der Erbe sollte daher rechtzeitig abklären, ob die Erbschaft überschuldet ist oder nicht.

Die Ausschlagung kann nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen erfolgen. Sie beginnt ab Kenntnis des Erbfalls. Ist jemand durch Testament zum Erben eingesetzt, läuft die Frist ab der Benachrichtigung von der Testamentseröffnung. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hat sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten, dann beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Monate.

Die Ausschlagung muss notariell oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Nachlassgericht erfolgen.

Die Ausschlagung und die Annahme einer Erbschaft sind in der Regel bindend. Der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer kann die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses nur wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung anfechten. Die Anfechtung des Erben muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen, ausnahmsweise innerhalb von sechs Monaten, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt hat oder der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland war.

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so fällt sie demjenigen zu, der erben würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht existiert hätte.

Auch der Nacherbe, der Ersatzerbe und der Vermächtnisnehmer können das ihnen Zugedachte ausschlagen. Beim Nacherben ist die Besonderheit zu beachten, dass er bereits bei Eintritt des Vorerbfalls ausschlagen kann; für ihn beginnt die Ausschlagungsfrist aber erst mit dem Nacherbfall.

Ein Vermächtnis kann ohne Frist und formlos ausgeschlagen werden, solange es nicht angenommen ist. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Erben, wenn der Erbe mit dem Vermächtnis belastet ist.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Erbrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.

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