Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Der Arbeitsvertrag ist ein in der Praxis wichtiger Unterfall eines Dienstvertrages, also ein schuldrechtlicher Austauschvertrag. Daraus ergeben sich ebenso wie bei anderen schuld- rechtlichen Verträgen für jeden Vertragspartner Haupt- und Nebenpflichten.

Als Hauptpflicht ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsleistung in eigener Person zu erbringen. Der Inhalt seiner Arbeitsleitung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag in örtlicher und zeit- licher Hinsicht aber auch in Bezug auf die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeit und deren Umfang.

Daneben obliegt dem Arbeitnehmer die Treuepflicht, die als Summe der Nebenpflichten des Arbeitnehmerzur interessengerechten Erfüllung der Arbeitspflicht definiert und damit begründet wird, dass der Arbeitnehmer in weiten Bereichen Einblick in den Betrieb erhält und ihm unternehmerische Interessen anvertraut werden.

Vertiefende Informationen finden Sie unter:

> Pflicht zur Verschwiegenheit

> Wettbewerbsverbot

> Schmiergeldannahmen

> Entgeld/Entgeldfortzahlung

> Betriebliche Übung

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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