Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Der Arbeitsvertrag ist ein in der Praxis wichtiger Unterfall eines Dienstvertrages, also ein schuldrechtlicher Austauschvertrag. Daraus ergeben sich ebenso wie bei anderen schuld- rechtlichen Verträgen für jeden Vertragspartner Haupt- und Nebenpflichten.
Als Hauptpflicht ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeitsleistung in eigener Person zu erbringen. Der Inhalt seiner Arbeitsleitung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag in örtlicher und zeit- licher Hinsicht aber auch in Bezug auf die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeit und deren Umfang.
Daneben obliegt dem Arbeitnehmer die Treuepflicht, die als Summe der Nebenpflichten des Arbeitnehmerzur interessengerechten Erfüllung der Arbeitspflicht definiert und damit begründet wird, dass der Arbeitnehmer in weiten Bereichen Einblick in den Betrieb erhält und ihm unternehmerische Interessen anvertraut werden.
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
> Pflicht zur Verschwiegenheit
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
Sie erreichen Herrn RA Dr. Eisenmenger:
E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: | 09131 – 202055 |
Telefax: | 09131 – 202054 |
E-Mail: | This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. |