Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Das geltende Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge nach dem Tod kraft Gesetzes oder durch Testament. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass der überlebende Ehegatte neben Kindern die Hälfte erbt.
Neben dem gesetzlichen Erbrecht kann durch eine letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) Vorsorge nach dem Tod getroffen werden. Eine derartige rechtsgeschäftliche Verfügung ist gegenüber der gesetzlichen Regelung vorrangig und hat insbesondere Bedeutung für den Fall, dass der letztwillig Bedachte kein gesetzliches Erbrecht hat, wie z.B. der nichteheliche Lebenspartner.
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
> Absicherung nichtehelicher Gemeinschaften
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Erbrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.
Sie erreichen Herrn RA Marsch:
E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. Herrn RA Bertram Marsch
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: | 09131 – 202055 |
Telefax: | 09131 – 202054 |
E-Mail: | This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. |
E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach
Telefon: | 09546 - 5200 |