Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Die vielfältigen Gefahren des täglichen Lebens lassen das Bedürfnis nach einer Absicherung entstehen. Es gibt kaum ein Risiko, gegen das man sich nicht versichern kann. Dementsprechend differenziert ist das Versicherungsrecht ausgestaltet.
Typische Fragestellungen im Bereich des Versicherungsrechts sind:
- Sie wollen einen Versicherungsvertrag abschließen. Worauf ist zu achten?
- Was müssen Sie bei der Kündigung einer Versicherung zu beachten?
- Sie haben einen Schadensfall Welche Obliegenheiten bestehen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden?
- Die Versicherung verweigert die Schadensregulierung unter Verweis auf ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ist das rechtens?
- Es wurde bei einem Hausbesuch eines Versicherungsmaklers einen Versicherungsvertrag geschlossen, von Sie sich wieder lösen möchte. Ist das möglich?
- Sie haben eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt. Der von der Versicherung genannte Rückkaufwert erscheint Ihnen sehr niedrig, es werden Ihnen Abschlusskosten verrechnet.
- Das Versicherungsunternehmen bietet einen Abfindungsbetrag an. Ist es sinnvoll, hierauf einzugehen?
Unsere Kanzlei berät Sie bei der Beurteilung, ob es sich lohnt, gegen eine Ablehnung durch den Versicherer rechtliche Schritte zu ergreifen. Dabei sind vor allem fundierte Kenntnisse der Versicherungsbedingungen sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung von größter Bedeutung. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen der
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung.
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Zivilrecht maßgeblich betreut von B. Marsch.
Sie erreichen B. Marsch:
E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. RA Bertram Marsch
Schenkstraße 69
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Telefon: | 09131 – 202055 |
Telefax: | 09131 – 202054 |
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