Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein 3-teiliges Klauselwerk, welches Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber (Teil A) und für den Inhalt von Bauverträgen enthält (Teil B) und in ihrem Teil C. die technischen Normen (DIN).
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Teil B. Wir vertreten hier Auftraggeber sowohl als auch Auftragnehmer. Hier geht es um die Vertragsgestaltung aber auch um Bau begleitende Beratungen, insbesondere bei Vergütungs-, Mehrvergütung- und Gewährleistungsfragen sowohl im außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Bereich.
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Baurecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
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E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: | 09131 – 202055 |
Telefax: | 09131 – 202054 |
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