Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Immissionen sind alle (unerwünschten) Einwirkungen wie Lärm, Gestank, Rauch etc., die von einem Grundstück auf ein anderes gelangen. Nach den nachbarrechtlichen Bestim- mungen muss der Eigentümer eines Grundstücks (nur) solche Einwirkungen dulden, wenn diese die Benutzung eines Anwesens nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.

Eine solche unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn Grenz- oder Richtwerte, die in Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften festgelegt sind, nicht über- schritten werden. Sonst kommt es immer auf den Einzelfall an.

Grundsätzlich muss der Eigentümer aber jede ortsübliche Beeinträchtigung dulden, die mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand nicht verhindert werden kann. Auch hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. In einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet ist z.B. der Stallgeruch ortsüblich, wohingegen er in einer städtischen Reihenhaussiedlung nicht ortüblich ist.

Neben der Art und der Intensität der Störung ist auch immer die Häufigkeit und der Zeitpunkt der Störung zu beachten.
Ein wichtiger Beurteilungsmaßstab sind auch eventuell einschlägige öffentlich rechtliche Vorschriften. So gelten für die Benutzung von Rasenmähern besondere Bestimmungen. Auch die Gemeinden können zum Schutz vor Störungen Bestimmungen über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten erlassen. Es empfiehlt sich daher, sich über die örtliche Rechtslage zu informieren.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Miet- und Immobilienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

Sie erreichen Herrn RA Dr. Eisenmenger:

E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
Telefax: 09131 – 202054
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Kanzlei Erlangen

E&M - Kanzlei Erlangen
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: 09131 - 202055
Telefax: 09131 - 202054
E-Mail: info@ra-erlangen.de
Parkplätze im Hof

Kanzlei Burgebrach

E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach
Telefon: 09546 - 5200
Telefax: 09546 - 921108
E-Mail: b.marsch@ra-erlangen.de