Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Unser Rechtssystem unterscheidet zwischen drei großen Rechtsbereichen: dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, die durch das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gekennzeichnet sind. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht tritt der Staat als Hoheitsträger auf.
Unter dem Oberbegriff des Zivilrechts lässt sich wiederum zwischen dem allgemeinen Privatrecht, nämlich dem Bürgerlichen Recht und dem so genannten Sonderprivatrecht z.B. für Kaufleute, welches vorwiegend im Handelsgesetzbuch geregelt ist unterscheiden.
Das Bürgerliche Recht findet sich in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beinhaltet fünf große Rechtsgebiete:
- allgemeiner Teil einschließlich das Recht der Personen
- das Schuldrecht (Recht der Schuldverhältnisse)
- das Sachenrecht
- das Familienrecht
- das Erbrecht
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
> Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
> Nichteheliche Lebensgemeinschaft
> Eingetragene Lebenspartnerschaft
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Zivilrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.
Sie erreichen Herrn RA Marsch:
E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. RA Bertram Marsch
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: | 09131 – 202055 |
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