Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

In Bayern muss man bei einem Nachbarstreit ein außergerichtliches Schlich- tungsverfahren durchlaufen, bevor man Klage erheben kann. Andernfalls wird die Klage regelmäßig als unzulässig abgewiesen. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens soll versucht werden, eine gütliche Einigung zu erreichen.

Das Schlichtungsverfahren verursacht in Bayern Kosten in Höhe von Euro 50,00 bis Euro 150,00 je nach Aufwand der Schlichtungsstelle.

Scheitert eine Einigung, dann wird dem Anspruchsteller und Kläger hierüber eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Klage, mit der das Anliegen weiter verfolgt werden kann.

Sind Sie als Nachbar von Störungen betroffen oder werden Sie zu Unrecht von Ihrem Nachbarn in Anspruch genommen, empfehlen wir Ihnen sich schon frühzeitig, also noch vor Durchführung des obligatorischen Schichtungsverfahrens, an uns zu wenden, damit in einem möglichst frühen Stadium die Streitigkeiten im Interesse einer schnellen und unkomplizierten Bereinigung beigelegt werden können.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Miet- und Immobilienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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