Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Das öffentliche Baurecht ist einerseits vorwiegend im Baugesetzbuch geregelt, das sich mit der Frage befasst, ob und wie Grundstücke unter städtebaulichen Gesichtspunkten baulich genutzt werden können. Daneben ist das öffentliche Baurecht in den Bauordnungen der Länder geregelt, welche Vorschriften über die Errichtung, Änderung und Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere Gebäuden enthält. Hier finden sich auch die Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren.
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Baurecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
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E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
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