Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Die Anfechtung des Arbeitsvertrages erfolgt in der Regel durch den AG und führt zu einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Anfechtung des Arbeitsvertrages kommt in der Praxis nur dann in Betracht, wenn der AN bei Abschluss des Arbeitsvertrages Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis der AG den AN nicht eingestellt hätte. Der AN ist grundsätzlich verpflichtet, bei der Einstellung zutreffende und vollständige Angaben zu machen.

In der Regel ist der AN nicht verpflichtet, bei erbrachter Arbeitsleistung die erhaltene Vergütung zurück zu bezahlen.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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91052 Erlangen

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