Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass die Ehegatten während der Ehe in Gütertrennung leben und erst bei Beendigung des Güterstandes (Scheidung oder Tod) ein Zugewinnausgleich stattfindet, §§ BGB. Dies bedeutet, dass die Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs aus ihrer Ehe, also der Differenz zwischen ihrem Anfangs- und ihrem Endvermögen, beteiligt werden. Es gilt hier das Stichtagsprinzip, d.h. maßgebend ist grundsätzlich die Zustellung des Scheidungsantrags, § 1384 BGB. Da hier Manipulationen möglich sind und in der Praxis zu großen Ungerechtigkeiten führen können, hat der Gesetzgeber in der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Reform die nach dem geltenden Recht möglichen Vermögensmanipulationen eingeschränkt. Außerdem werden nun Schulden bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Daneben gibt es den Güterstand der Gütertrennung, also des vollständigen oder modifizierten Ausschlusses des Zugewinnausgleichs und der Gütergemeinschaft, der in der Praxis eher selten ist.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Familienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

Sie erreichen Herrn RA Dr. Eisenmenger:

E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
Telefax: 09131 – 202054
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Kanzlei Erlangen

E&M - Kanzlei Erlangen
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: 09131 - 202055
Telefax: 09131 - 202054
E-Mail: info@ra-erlangen.de
Parkplätze im Hof

Kanzlei Burgebrach

E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach
Telefon: 09546 - 5200
Telefax: 09546 - 921108
E-Mail: b.marsch@ra-erlangen.de