Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Als Arbeitnehmer sind Ihre Rechte vielfältiger Art. In erster Linie besteht der Anspruch auf Vergütung, aber auch auf Beschäftigung. Nur ausnahmsweise darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeit frei stellen, insbesondere wenn ein dringender Verdacht einer Straftat besteht. Ist dem Arbeitgeber gekündigt worden und ist die Kündigung offensichtlich unwirksam, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen.
Auf der anderen Seite unterliegen Sie als Arbeitnehmer auch so genannten Haupt- und Nebenpflichten, in erster Linie der Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers gehört seine Treuepflicht, also zum Beispiel Betriebsgeheimnisse zu wahren oder das Verbot für einen anderen Arbeitgeber unerlaubt tätig zu sein.
Spiegelbildlich bestehen auch Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber. Zu den Rechten des Arbeitgebers gehört das Weisungsrecht, welches jedoch nicht schrankenlos gilt. Insbesondere aus dem Arbeitsvertrag selbst, aber auch aus tariflichen Bestimmungen oder Betriebsvereinbarungen findet das Weisungsrecht seine Schranken.
Auch beim Arbeitgeber unterscheidet man zwischen Haupt- und Nebenpflichten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Zahlung der vereinbarten Vergütung, die den Arbeitnehmer sofort von der Arbeitspflicht befreit, wenn diese nicht bezahlt wird.
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
> Rechtsstellung des Arbeitnehmers
> Rechtsstellung des Arbeitgebers
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