Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Es ist zu differenzieren zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt, denn es handelt sich hierbei um verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen, die jeweils getrennt geregelt und gegebenenfalls voneinander getrennt einzuklagen sind. Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht mit der Trennung. Die Verpflichtung zur Leistung von Ehegattenunterhalt ist unabhängig von der Art des Güterstandes, vom Trennungsgrund und von der Frage, wer die Trennung verschuldet hat.

Die Verpflichtung zum Trennungsunterhalt besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils.

Beim Trennungsunterhalt spielen folgende Fragen eine besondere Rolle:

  • Gesetzlich geregelte Fälle der Unterhaltsberechtigung bei Ehegatten
  • Der Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen hohen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
  • Der ergänzende Unterhalt / Aufstockungsunterhalt
  • Unterhalt aufgrund einer Ausbildung
  • Unterhalt wegen sonstiger Gründe
  • Die Höhe des Unterhalts
  • Speziell: Unterhalt wegen Trennung
  • (Erneutes) Unterhaltsverlangen nach der Scheidung
  • Berechnung des Ehegattenunterhalts

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Familienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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