Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Der Arbeitsvertrag regelt den Rahmen der Leistungspflicht des Arbeitnehmers. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Einzelnen unterliegen jedoch dem Direktionsrecht des Arbeitgeber. Das Direktionsrecht erstreckt sich auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb und gegenüber seinen Arbeitskollegen. Es bezieht sich jedoch niemals auf die Vergütung des Arbeitsvertrages und auch nicht auf das Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Betriebes. Anderes gilt bei ideologisch gebundenen Betrieben in Ausnahmefällen.

Das Direktionsrecht des AG ist jedoch eingeschränkt durch Gesetz, Kollektivrecht oder den Einzelarbeitsvertrag. Das Direktionsrecht darf der Arbeitsgeber auch nur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), d.h. unter Wahrung der beiderseitigen Interessen ausüben. Dies unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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