Der Leistungsumfang unserer Kanzlei deckt alle anfallenden Tätigkeiten ab. Er umfasst Beratungen ebenso wie außergerichtliche Tätigkeiten, aber auch Prozessführungen.
Wir sind bei sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten bundesweit zugelassen.
Die Erstellung von Gutachten sowie Vertragsentwürfen und das Eintreiben von Forderungen werden ebenfalls von unserer Kanzlei erledigt.
Dabei werden private Mandanten mit derselben Sorgfalt vertreten wie gewerbliche Mandanten. Durch den überschaubaren Rahmen, den unsere Kanzlei im Gegensatz zu Großkanzleien bietet, ist der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Anwalt gewährleistet; hierauf legen wir allergrößten Wert.