Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Durch die seit 01.01.2008 geltende Reform ist der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt eingeschränkt worden; es gilt hier der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit in besonderem Maße. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung ist erst in Ansätzen vorhanden. Zahlreiche Fragen, so z.B. zur Dauer des nachehelichen Unterhalts, sind noch nicht geklärt.
Hier wird anwaltlicher Rat dringend empfohlen.
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Familienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
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E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
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